Liebe Mitglieder!
Durch die zunehmende Entspannung der epidemiologischen Lage können wir endlich wieder in die Zukunft blicken und Veranstaltungen nachholen bzw neu planen. Daher wurde nun der Termin zur Nachholung der letztjährigen GV und Abhaltung der diesjährigen GV festgelegt, zu der wir unsere Mitglieder herzlich einladen.
Im Vorfeld zur Generalversammlung möchten wir außerdem zu einem (Junior) Handling Workshop einladen, um eine Gelegenheit zum gemeinsamen Training zu schaffen. Die Planung der Veranstaltung läuft derzeit noch, Details werden zeitnah auf unserer Homepage und in der UH bekannt gegeben.
Die behördlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie haben es im letzten Jahr leider unmöglich gemacht, eine Veranstaltung mit entsprechender Teilnehmerzahl zu organisieren. Der Termin zur Nachholung der letztjährigen GV und Abhaltung der diesjährigen GV wurde nun auf den 10. Oktober 2021, Beginn 14:00 Uhr festgesetzt. Der Veranstaltungsort wird zeitgerecht auf der Homepage und in der UH bekannt gegeben.
Tagesordnung GV 2020
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung des Protokolls der letzten GV
- Rechenschaftsbericht des Vorstandes
- Bericht der Rechnungsprüfer, Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
- Wahl des Vorstandes
- Wahl zweier Rechnungsprüfer und eines Stellvertreters
- Abstimmung über fristgerecht (schriftlich bis spätestens 2 Wochen vor der GV) eingebrachte Anträge
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge für das Folgejahr 2021
- Beschlussfassung über Ehrungen und Auszeichnungen
- Allfälliges
Tagesordnung GV 2021
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung des Protokolls der letzten GV (entfällt)
- Rechenschaftsbericht des Vorstandes
- Bericht der Rechnungsprüfer, Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
- Wahl zweier Rechnungsprüfer und eines Stellvertreters
- Abstimmung über fristgerecht (schriftlich bis spätestens 2 Wochen vor der GV) eingebrachte Anträge
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge für das Folgejahr 2021
- Beschlussfassung über Ehrungen und Auszeichnungen
- Allfälliges
Stimmrechtsübertragung (Vollmacht) ist unzulässig.
Unsere Partnerklubs laden wir ein, gemäß § 4d der Satzungen ein Mitglied zur GV zu entsenden, das in der GV aktives Stimmrecht für seinen Verein ausübt.
Euer Vorstand